Warum bei der Auftragsverarbeitung mit Marketing-Dienstleistern meist ein Vertrag fehlt
Tracking-Anbieter, CRM, Agentur, Newsletter-Tool: Jeder verarbeitet Daten im Auftrag. Welche Verträge nötig sind und worauf es dabei wirklich ankommt.
Kurz beantwortet: Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist erforderlich, sobald ein Dienstleister personenbezogene Daten weisungsgebunden für das Unternehmen verarbeitet – etwa Tracking-Anbieter, CRM, Newsletter-Werkzeug oder Agentur. Der Vertrag regelt Zweck, Dauer, Sicherheitsmaßnahmen, Unterauftragnehmer und Löschung. Das Unternehmen bleibt in jedem Fall verantwortlich.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verantwortung lässt sich nicht auslagern – nur die Verarbeitung.
- Fast jedes Marketing-Werkzeug begründet eine Auftragsverarbeitung, auch wenn nur E-Mail-Adressen fließen.
- Unterauftragnehmer sind der am häufigsten übersehene Punkt.
- Ein unterschriebener Vertrag ohne tatsächliche Prüfung des Dienstleisters erfüllt die Anforderungen nicht.